Menschen ohne bezahlte Arbeit leiden oft unter Selbstwertverlust, Hoffnungslosigkeit, gesellschaftlicher Isolation und Schuldgefühlen.
Wer nie von Arbeitslosigkeit betroffen war und die ersten Schritte des sozialen Abstiegs tat, wird sich nicht vorstellen können, was das bedeutet. Dagegen brauchen wir Mut, Risikobereitschaft, Bildung, Verantwortung - und viele neue Ideen.
Die Arbeitsförderung ist im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Dessen primäres Ziel ist es, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Hierzu gehört die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, genauso wie die materielle Absicherung durch das Arbeitslosengeld.
Vorrangig ist, möglichst viele Frauen und Männer in Beschäftigung oder Ausbildung zu bringen. Mit dem SGB III sollen ihre Erwerbschancen verbessert werden. Die Bundesagentur für Arbeit setzt gemeinsam mit den Regionaldirektionen und den Agenturen vor Ort das SGB III in die Praxis um.
Die AWO hat als einer der ersten Träger vor Ort den Bereich arbeitsweltbezogener Sozialarbeit für arbeitslose Menschen in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und den Kommunen aufgebaut und kontinuierlich weiterentwickelt. Mittlerweile kann die AWO in diesem sozialen Dienstleistungssegment ein professionelles, qualifiziertes und praxisorientiertes Netzwerk verschiedenster Einrichtungen und Maßnahmen anbieten.
Seit 1981 ist die AWO Straubing Träger von Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Ausbildungsmaßnahmen für sozial benachteiligte Jugendliche und Erwachsene.